Berufsunfähigkeitversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert den Versicherungsnehmer für den Fall ab, dass man seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich auf Dauer nicht mehr kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Das bedeutet, eine Leistung aus der BU-Versicherung ist an den zuletzt ausgeübten Beruf gekoppelt. Unerheblich ist der erlernte Beruf. Ebenso ist es in der Regel unwichtig, ob noch ein anderer Beruf ausgeübt werden könnte.

Versicherungsleistung ist eine monatliche Rente (§ 172 Abs. 2 VVG). Die Höhe der Rentenzahlung wird individuell im Versicherungsvertrag vereinbart. Die Rente sollte im Falle der Berufsunfähigkeit zumindest den eigenen Lebensstandard absichern, kann aber auch über diesen hinausgehen.

Die Ursache für die Berufsunfähigkeit, also ob ein Unfall oder eine Krankheit Ursache sind, spielt für die Leistungspflicht des Versicherers keine Rolle. Dieser zahlt, abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen, wenn zu mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit gegeben ist. Das bedeutet, dass man mindestens die Hälfte seine Leistungsfähigkeit verloren hat. Man kann also die für den Beruf wichtige Tätigkeiten nicht mehr ausüben oder nur noch eine geringe Anzahl an Stunden leisten.

Mit dem Antrag müssen dem Versicherer in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Ausführliche und detaillierte Darstellung des Berufsbildes und der genauen Tätigkeit. Was wird getan und wie lange am Tag? Wo wird etwas erledigt? Wie lange? etc. Die pauschale Angabe eine
  • Berufsbezeichnung ist nicht ausreichend.
  • Ausführliche und detaillierte Darstellung der Berufsunfähigkeit
  • Arztberichte, welche eine Berufsunfähigkeit belegen und die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit beinhalten.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Wenn durch den Versicherungsnehmer alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, prüft der Versicherer, ob und in welchem Umfang die Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. In der Regel wird der Versicherer auch versuchen zu ermitteln, ob bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden.

Die Dauer von Antragsstellung bis zur Annahme beziehungsweise Ablehnung  durch den Versicherer ist je nach Versicherungsunternehmen ganz unterschiedlich. Die durchschnittliche Dauer der dürfte wohl zwischen 2 bis 7 Monaten liegt.

Als Fachanwalt im Versicherungsrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Brosi Sie zu allen Fragestellungen hinsichtlichbei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.